Bundesweit scheitern zahlreiche Bauanträge im Bestand daran, dass die Entscheider in den Bauämtern über die vom Baurecht geforderten Brandschutzmaßnahmen hinausgehen, um persönliche Risiken und Verantwortung sowie eine eventuelle Haftung zu minimieren. Die Mitglieder der DIvB-Arbeitsgruppe „Umbauordnung“ unter Federführung von Dipl.-Ing. Architekt Ralf Abraham haben dieses Problem anlässlich des Entwurfs zur Novellierung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO), ausführlich diskutiert und dem Ministerium am 19. Januar 2024 die Positionen des vorbeugenden Brandschutzes dargelegt.