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Elektromobilität/Lithium-Ionen-Akkus

Ohne kompakte und leistungsstarke Lithium-Ionen-Akkus sind zahlreiche Alltagsgegenstände wie Gartengeräte, Digitalkameras, Mobiltelefone, Tablet-PCs und Notebooks nicht denkbar. Aufgrund der von der Bundesregierung zum Klimaschutz ausgerufenen Verkehrswende werden sie auch verstärkt im Bereich der Elektromobilität eingesetzt, zum Beispiel als Energiespeicher für Pedelecs, Elektrorollstühle, Hybridfahrzeuge und Elektroautos. Spezifische von Lithium-Ionen-Akkus ausgehende Gefahren sind die Selbstentzündung sowie heftige Brandereignisse in Verbindung mit einer schnellen Brandausbreitung und hohen Temperaturen. Das stellt insbesondere Pannendienste und Parkhausbetreiber, aber auch Feuerwehren und Entsorgungsbetriebe vor neue Herausforderungen.

Für die Lagerung und Bereitstellung von Lithium-Ionen-Akkus gibt es derzeit keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften. Aus Brandschutzsicht gilt vor allem die Ladephase von E- und Hybridfahrzeugen als besonders kritisch. Das DIvB widmet sich mit einer eigenen Fachgruppe der Erarbeitung von einheitlichen Brandschutzleitlinien für Lithium-Ionen-Akkus sowie deren Ladetechnik und der Sicherheit potenziell betroffener Gebäude. Dies soll unter Einbeziehung möglichst vieler Interessengruppen geschehen, z. B. aus den Bereichen: Fahrzeughersteller, Feuerwehr und Brandbekämpfung, Forschung und Technik, Umwelt und Entsorgung, Politik und Verbände sowie der Normengebung.

Aus- und Fortbildung

Für viele Brandschutzaus- und Fortbildungsgänge gibt es keine einheitlichen fachlichen und inhaltlichen Standards. Das DIvB will das ändern und erarbeitet deshalb gemeinsam mit Experten des vorbeugenden Brandschutzes Richtlinien für die Aus- und Weiterbildung von Fachkräften. Die Richtlinien legen Mindeststandards fest und sichern dadurch die Aktualität der Lehrinhalte und die Qualität der Ausbildung.

Eine Bewertungskommission aus Vertretern der Ausbildungsträger und des DIvB sorgt dafür, dass neue Erkenntnisse laufend integriert werden. So wurde erst kürzlich die bereits im August 2013 verabschiedete DIvB-Richtlinie 100 zur Ausbildung von Fachplanern und Sachverständigen im vorbeugenden Brandschutz um aktuelle Aspekte des Gesundheitsschutzes und der Nachhaltigkeit ergänzt. Die neue DIvB-Richtlinie 200 zur Fortbildung als Geprüfter Fachbauleiter für vorbeugenden Brandschutz ist im Juni 2022 veröffentlicht worden und setzt seitdem einen weiteren bundesweit einheitlichen und qualitätsgesicherten Aus- und Fortbildungsstandard im vorbeugenden Brandschutz.

Barrierefreiheit

Die gute Nachricht lautet: Wir werden immer älter! Die schlechte: Immer mehr Menschen werden einen Teil der gewonnenen Lebenszeit aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht ohne Hilfe verbringen können. Es muss ja nicht gleich eine häusliche Pflege oder der Umzug in ein Alten- und Pflegeheimen sein. Schon eine leichte Einschränkung der Beweglichkeit, kann im Alltag gefährlich sein. Wer schützt z. B. diese Menschen, wenn ein Feuer ausbricht?

Fachleute des vorbeugenden Brandschutzes sorgen beim Bau oder Umbau eines Gebäudes für die richtigen Maßnahmen: Sind etwa die Türen breit genug für Rollstühle und Gehhilfen? Kann ein Rettungsweg so geplant werden, dass sich auch Menschen mit Behinderungen selbst in Sicherheit bringen können? Sind die Fluchtwege auch für Sehbehinderte geeignet? Das DIvB diskutiert mögliche Lösungsansätze mit Vertretern der Baubehörden und der Politik – Ziel: Mehr Sicherheit für alle Menschen!

Geräte-integrierter Brandschutz

Etwa jeder dritte Brand entsteht durch den Defekt eines elektrischen bzw. elektronischen Geräts. Sind es im Haushalt eher Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kühlschränke, Computer und Co., zählen in Gewerbe und Industrie vor allem Maschinensteuerungen und Schaltschränke zu den Hauptverursachern von Bränden. In jüngster Zeit hat die Brandschutzbranche technische Lösungen entwickelt, die den Brand unmittelbar in seiner Entstehungsphase bekämpfen: Geräte-integrierter Brandschutz erkennt den Brand, kappt die Stromversorgung, setzt in Sekundenbruchteilen ein Löschmittel frei, das weder die Elektronik beschädigt noch Strom leitet und löscht so das Feuer, solange es noch klein ist. – Kaum jemand käme auf die Idee, seine Wohnung während des Betriebs einer Wasch- oder Geschirrspülmaschine ohne Aquastopp-Vorrichtung zu verlassen. Aus gutem Grund: Vor Gericht gilt das als grob fahrlässig und führt regelmäßig zum Verlust des Versicherungsschutzes. Und was ist mit einem Feuerstopp? Schließlich sind die Schäden bei Wohnungsbränden meist wesentlich höher als bei Leitungswasserschäden.

Digitale Anwendungen

Angesichts der fortschreitenden Digitalisierung werden neue Gebäude immer öfter unter Einsatz von Software zur Bauwerksdatenmodellierung (Building Information Modeling, kurz: BIM) geplant. Der vorbeugende Brandschutz ist in diesen Programmen häufig noch nicht berücksichtigt. Das DIvB fördert daher Bestrebungen, den Brandschutz darin zu integrieren, um damit während aller Leistungsphasen die Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) und die BIM Abwicklungsplanung (BP) zu unterstützen. Idealerweise könnten damit dann auch digitalgestützte Simulationen für Brand-, Evakuierungs- und Entrauchungsrechnungen durchgeführt werden.

Gesetze, Verordnungen, Regelwerke

Die meisten Gesetzesänderungen basieren nicht auf groß angelegten politischen Kampagnen. Sie fangen im Kleinen an, als Arbeitsauftrag an eine Behörde oder durch Hinweise aus der Praxis. Das DIvB beteiligt sich daher fachlich an der Novellierung von Verordnungen, Anhörungsverfahren der ARGEBAU und der Bundesländer, um das Fachwissen seiner Mitglieder zur Verbesserung des vorbeugenden Brandschutzes frühestmöglich in die Gesetzgebung einzubringen.

Leider weichen die Länder bei der Umsetzung von gemeinsam initiierten Gesetzesvorlagen wie der Musterbauordnung (MBO), der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättV) und der Muster-Industriebaurichtlinie (MIndBauRL) immer wieder von der Vorlage ab. Solche Abweichungen erschweren den vorbeugenden Brandschutz und führen zu unnötigen Kosten. Daher setzt sich das DIvB für eine Vereinheitlichung des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts ein.

Bauproduktenverordnung

Die Bauproduktenverordnung (BauPVO, EU-Verordnung 305/2011) ist seit 1.7.2013 in Deutschland unmittelbar geltendes Recht. Das DIvB hat den Umsetzungsprozess des veränderten Rechtsrahmens für Bauprodukte stets konstruktiv begleitet, unter anderem durch Praxisseminare für Hersteller, Planer und Errichter. Bis heute verstehen wir es als eine unserer Aufgaben, die andauernden Fragen zur CE-Kennzeichnung und zur Leistungserklärung sowie der Überprüfung der Leistungsbeständigkeit zu beantworten – schließlich erwarten die Verwender nachvollziehbare Leistungsangaben und zuverlässige Bauprodukte!

WDVS und Brandschutz

Erst ab so genannten Hochhäusern mit einer Höhe von über 22 Metern sind „nichtbrennbare“ Baustoffe vorgeschrieben. Nach Ansicht der Bauministerkonferenz sind diese Vorschriften zwar bei Bränden, die im Gebäude entstehen, „hinreichend sicher“. Allerdings haben die Bauminister ebenfalls festgestellt, dass die Häufigkeit von Bränden zugenommen hat, die auf Fassaden mit WDVS übergegriffen haben. Vor allem sind in Gebäudenähe abgestellte Abfallcontainer und Fahrzeuge als typischen Brandlasten auffällig.

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