Sehr geehrter Herr Dr. Buschmann,

wir begrüßen Ihren am Pfingstwochenende über die Medien vorgetragenen Vorstoß das Baurecht zu reformieren. Architekten und Planer sollten künftig rechtssicher von nicht sicherheitsrelevanten Standards abweichen können, die wenig bringen aber viel kosten, ohne dass ihnen deshalb Klagen von Bauherren, Käufern oder Mietern drohen. Doch damit allein wird es kaum gelingen, die Krise am Bau zu überwinden und dringend benötigten, bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Das Deutsche Institut für vorbeugenden Brandschutz (DIvB) tritt seit Jahren für eine Vereinheitlichung des Baurechts ein. Gerade jetzt erweist es sich als besonders problematisch, dass jedes der 16 Bundesländer das Baurecht in einer eigenen Landesbauordnung geregelt hat. Beispielsweise haben wir im September des Jahres 2020 auf Wunsch der damaligen FDP- Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus Vorschläge zur Änderungen der Bauordnung für Berlin entwickelt, die der Wohnungsknappheit und dem Mietpreisanstieg in Berlin entgegenwirken sollten (siehe Anhang). Erst kürzlich haben wir uns als einziger Brandschutzverband an der Landtagsanhörung zum Entwurf zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) und des Niedersächsischen Gesetzes zur Erleichterung der Schaffung von Wohnraum am 14. Mai beteiligt.

Da Sie sich seit ihrem Amtsantritt auch für den Abbau überflüssiger Bürokratie einsetzen, erlauben wir uns auch einen Hinweis in diese Richtung: Immer öfter berichten Architekten, Brandschutzplaner und Bauherren von Auflagen und Nachweisen die mit dem Brandschutz begründet werden, obwohl sie vom Baurecht im normalen Genehmigungsverfahren unterhalb von Sonderbauten nicht vorgesehen sind. Diese verteuern und verzögern Bauvorhaben vor allem im Bestand oftmals so sehr, dass sich ein Um- und Ausbau im Bestand für die Bauherren nicht mehr realisieren lässt.

Die Krise am Bau ist aus unserer Sicht nicht nur eine Frage des fehlende Wohnraums, sondern aufgrund seiner wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Bauwirtschaft sowie praktisch alle Hauseigentümer und Mieter eine gesamtgesellschaftliche Problematik. Dies gilt umso mehr für das Erreichen der Klimaschutzziele. Wie Sie wissen, liegt der Schlüssel hierfür insbesondere im Gebäudebestand, in dem sich zudem besonders schnell und vergleichsweise kostengünstig neuer Wohnraum schaffen ließe.

Wir möchten Sie daher bitten, gemeinsam mit Bundesbauministerin Klara Geywitz, auf ein bundesweit einheitliches Baurecht – dem Recht zu Bauen – und eine diesem Gedanken des Gesetzgebers entsprechende Genehmigungspraxis der Baubehörden hinzuwirken.

Gerne stehen wir Ihnen und Ihrem Ministerium für einen fachlichen Austausch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. Axel Haas

Geschäftsführer
Deutsches Institut für
vorbeugenden Brandschutz e.V. (DIvB)

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