Am Tag bevor die Ampelregierung zerbrach haben die Minister von SPD, Grünen und FDP den Entwurf eines Gesetzes zur zivilrechtlichen Erleichterung des Gebäudebaus (Gebäudetyp-E-Gesetz) beschlossen. Den Gesetzentwurf stellen wir Ihnen hier zum Download bereit. Der zuständige siebte Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat dazu Anfang Dezember eine ziemlich vernichtende Beurteilung in der Fachzeitschrift „Baurecht“ veröffentlicht, die von weiteren Medien aufgegriffen wurde.

Der BGH bemängelt, dass die Wirkungen der Änderungen nicht durchdacht sind und dass die erforderliche eindeutige Verständigung der Baubeteiligten auf der Strecke bleibt. Der Vorwurf lautet, dass das Gesetz in einem Schnellverfahren ohne hinreichende fachkundige Begleitung durchgeführt wurde, obwohl es um tiefgreifende Änderungen des Bauvertragsrechts geht. Daher kommt der BGH zu dem Ergebnis, dass die bestehende Gesetzeslage dem einfachen und kostengünstigen Bauen nicht entgegensteht, sondern die berechtigten Interessen aller an einem Bauvorhaben Beteiligten schützt, ohne dabei Innovationen zu verhindern.

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