Jahrzehntelang hat er gute Dienste geleistet, den Architekten Ideen, den Bauherrn Kosten und der Bauwirtschaft Ressourcen für bauliche Rettungswege erspart: Der zweite Rettungsweg über die Rettungsgeräte der Feuerwehr. Zunehmend wird er jedoch aufgerieben zwischen den Ansprüchen seiner Erfinder und den Zwängen der Realität. Aufgrund mangelnder Kommunikation und fehlendem Willen der Beteiligten, sich über seine Funktion und Wirkung oder zu aktuellen Entwicklungen des Städtebaus sowie der Feuerwehrtechnik zu einigen, dümpelt er seinem schleichenden und traurigen Ableben entgegen.

Alles auf Gestern
Die aktuellen „Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr“ (MRFlFw)[1] stammen aus der „guten alten Zeit“ der 50er und 60er Jahre. Damals wollten Stadtplaner und Städtebauer viel Platz zwischen den Häusern für Grünflächen lassen; für Belichtung und Besonnung, aber vor allem für Straßen und Parkplätze. Die damaligen Siedlungen waren geprägt von einer lockeren Anordnung von Gebäuden, zwischen denen genug Platz – auch für Aufstell- und Bewegungsflächen der Feuerwehr – vorhanden war.

Die Vorzeichen haben sich gedreht. Heute bestimmen Schlagworte wie Urbanität und Dichte den modernen Städtebau. Vielfältige Bedürfnisse und Anforderungen an Erschließung, Verkehr, Ver- und Entsorgung spielen auf engsten städtischen Räumen. Dabei gerät die Feuerwehr schnell ins Hintertreffen, zumal ihre Dienste – glücklicherweise – nicht tagtäglich benötigt werden.

Der Gesetzgeber bleibt untätig
Ungewohnt untätig bleiben dabei die sonst so eifrigen Verfasser von Baugesetzen. Nicht nur, dass der Freistaat Bayern sich seit Jahrzehnten vehement weigert, seine überkommenen Mindestmaße für anleiterbare Fenster an das gängige Maß für nichtbayerische Normalbürger anzupassen[2], auch die Regelungskonflikte zwischen der MRFlFw, der DIN 14090, der DIN EN 14043 bzw. der DIN EN 14044[3] werden nicht aufgelöst.

So hängt es jeweils vom „Goodwill“ der Bauaufsichten oder Feuerwehrdienststellen ab, ob sie diese Vorgaben nicht nur für private, sondern auch für öffentliche Flächen angewendet sehen wollen. Da letzteres zunehmend die Regel wird, sind bald „in sämtlichen Großstädten Zehntausende bestehender Wohnungen nicht mehr anleiterbar. Die Stilllegung ganzer Straßenzüge – oder sogar ganzer Stadtviertel – wäre auf dieser Grundlage einzufordern.“[4]

Fazit
Ein zweiter Rettungsweg, der durch effektiv ausgebildete und gut ausgerüstete Feuerwehren gewährleistet wird, erspart Baukosten und Ressourcen. Damit er im „Dschungel“ des urbanen Stadtraums verbunden mit dem Dickicht undurchsichtiger und veralteter Richtlinien nicht verloren geht, sind Anstrengungen nötig, die zu zeitgemäße Lösungen und aktuellen Regelungen führen. Alternativ sollte man – z. B. nach dem Vorbild der Schweiz – grundsätzlich auf Anforderungen an die Anleiterbarkeit von Nutzungseinheiten in Normalbauten verzichten.

Reinhard Eberl-Pacan
Vorsitzender des Vorstands (komm.)
Bundesvereinigung Fachplaner und Sachverständige für den vorbeugenden Brandschutz e.V.

[1] [1] Muster-Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr (MRFIFw), Fassung Februar 2007, zuletzt geändert Oktober 2009

[2] Musterbauordnung: „mindestens 0,90 m x 1,20 m groß“ Bayerische Bauordnung: „ in der Breite mindestens 0,60 m, in der Höhe mindestens 1 m groß“

[3] DIN 14090:2003-05: „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“;
DIN EN 14043:2014-04 „Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr – Drehleitern mit kombinierten Bewegungen (Automatik-Drehleitern) – Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren“;
DIN EN 14044:2014-04 „Hubrettungsfahrzeuge für die Feuerwehr – Drehleitern mit aufeinander folgenden (sequenziellen) Bewegungen (Halbautomatik-Drehleitern) – Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie Prüfverfahren“

[4] Ralf Abraham und Matthias Dietrich: „Mythos Drehleitern drehen nicht“ in FeuerTrutz Magazin 4/2021