DIvB und Architects4Future appellieren an ARGEBAU

Berlin, 19. Oktober 2023: Seit einigen Monaten mahnt die von Bundeskanzler Olaf Scholz geführte Bundesregierung regelmäßig den Abbau von Bürokratie und eine Beschleunigung der Genehmigungsprozesse an. Es brauche, so Scholz wörtlich, einen „Ruck“ in den Behörden – Behördenmitarbeiter sollten schnell und pragmatisch handeln. Das Deutsche Institut für vorbeugenden Brandschutz e.V. (DIvB) und die Organisation Architects4Future (A4F) sehen in der Genehmigungspraxis der Baubehörden eine der wesentlichen Ursachen für die wachsende Wohnungsnot und haben sich daher erneut mit einem offenen Brief an die Konferenz der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der Länder (ARGEBAU) gewandt. 

„Wir sehen in der ARGEBAU als Schnittstelle zum Landesbaurecht den richtigen Ansprechpartner, wenn es darum geht, eine bundesweit weitgehend einheitliche und pragmatische Genehmigungspraxis für die Schaffung von Wohnraum im Bestand umzusetzen“, sagt Reinhard Eberl-Pacan, Vizepräsident des DIvB. Deutschlandweit scheitern immer wieder Besitzer von bestehenden Gebäuden mit ihrem Wunsch zusätzlichen Wohnraum zu schaffen, zum Beispiel indem sie ihr Gebäude aufstocken oder das Dach ausbauen. Reichen sie einen entsprechenden Antrag auf Baugenehmigung ein, prüfen etliche Bauämter das gesamte Gebäude und machen die Genehmigung von Nachbesserungen im Bestand abhängig, sogenannten Anpassungsverlangen: Nicht nur der Ausbau und dessen direkte Auswirkungen, sondern auch das ganze übrige Gebäude soll damit nachträglich auf den neuesten Stand des Baurechts gebracht werden – zum Beispiel was den Brandschutz angeht. Dadurch werden solche Bauvorhaben nach Ansicht des DIvB und A4F unnötig verkompliziert und übersteigen oftmals die finanziellen Möglichkeiten vieler Bauwilligen. Als Folge werden solche Bauanträge häufig zurückgezogen, obwohl sich gerade durch eine solche verdichtete Bebauung im Bestand schnell und vergleichsweise kostengünstig dringend benötigter Wohnraum schaffen ließe.

Zwar hat die ARGEBAU dem DIvB und A4F für den nicht antragsgegenständlichen Bereich kürzlich bestätigt, dass „…sofern bautechnische Nachweise der Standsicherheit und des Brandschutzes nach den jeweils geltenden landesrechtlichen Vorschriften nicht prüfpflichtig sind, diese nicht notwendiger Bestandteil des Bauantrags sind und sich hieraus keine Mängel des Bauantrags ergeben können“. Dies setzt nach Ansicht des DIvB und A4F jedoch voraus, die Sichtweise der ARGEBAU von den obersten Bauaufsichtsbehörden der jeweiligen Länder bis hin zur unteren Bauaufsicht auch hinreichend zu kommunizieren und durchzusetzen.

Denn oftmals fehlt Baubehörden noch immer an Orientierung, insbesondere in der Genehmigungspraxis im Umgang mit dem ehemals genehmigten Bestand.

„Mit unserem Appell an die ARGEBAU möchten wir vor allem auch ein Signal aussenden, die Bauverwaltungen mit ins Boot zu holen, im Sinne einer neuen Kultur des Dialoges. Ansonsten wird sich die Wohnungsnot in Deutschland weiter verschärfen und auch der dringend nötige Bürokratieabbau kommt nicht voran“, so Eberl-Pacan.

Deutsche Institut für vorbeugenden Brandschutz, Anlagentechnischer Brandschutz, Baulicher Brandschutz