Bei Gebäudesanierung auf Brandschutz achten

Berlin, 5. März 2024: Großbrände wie der am 22. Februar in der spanischen Stadt Valencia mit zehn Toten und 15 Verletzten werfen immer wieder Fragen auf. Gerade Bewohner von Hochhäusern und großen Wohnanlagen werden dadurch verunsichert: Kann das bei ihrem Haus auch passieren? Innerhalb kürzester Zeit stand das 14-stöckige Gebäude in Spanien komplett in Flammen. Auch das 12-geschossige, benachbarte Wohnhaus brannte völlig aus. Inzwischen werden immer mehr Fakten bekannt.

„Das im Jahr 2008 fertiggestellte Gebäude wurde nach Brandschutzstandards aus dem Jahr 1996 errichtet. Damals gab es im spanischen Baurecht unter anderem keine mit der heutigen Zeit vergleichbaren Anforderungen an die Verwendung von Baustoffen an Hochhausfassaden“, sagt Dipl.-Ing. Axel Haas, Geschäftsführer des Deutschen Instituts für vorbeugenden Brandschutz e.V. (DIvB). Seit 2019 gelten dort strengere Brandschutzanforderungen für Hochhäuser. In Deutschland gibt es diese hohen Anforderungen bereits seit den 80er Jahren des letzten Jahrhunderts. Gemäß der Musterbauordnung ist ein Gebäude bereits dann ein „Hochhaus“, wenn die Höhendifferenz des Fußbodens des höchstgelegenen Aufenthaltsraumes, für den die Personenrettung nachzuweisen ist, zur Geländeoberfläche mehr als 22 Meter beträgt. Bis zu dieser Höhe reichen die Drehleitern der deutschen Feuerwehren. Auch ältere Hochhäuser unterliegen hierzulande vergleichsweise hohen Brandschutzanforderungen.

Unzulässiges Material in der Fassadenverkleidung

Das Gebäude in Valencia wurde beim Erstbezug in einem Werbevideo unter anderem wegen seiner mit Aluminiumplatten verkleideten Fassade angepriesen, die den höchsten gestalterischen Ansprüchen genügten. Für den Brandschutz galt das offenbar nicht: Die hinterlüftete Fassade bestand zwar aus einer auf der Hauswand verankerten Mineralwolldämmung. Davor waren jedoch mit Kunststoff ausgeschäumte Aluminiumplatten montiert. Nach derzeitigem Erkenntnisstand handelte es sich dabei um einen thermoplastischen Kunststoff, der vermutlich als Brandbeschleuniger wirkte.

Mineralwolle ist nicht brennbar

„In einigen Medienberichten war fälschlich zu lesen, dass der zum Zeitpunkt des Brandes herrschende starke Wind derart hohe Temperaturen erzeugt habe, dass die Mineralwolle auf der Hauswand in Brand geraten sei. Da Mineralwolle nicht brennbar ist, ist das schlichtweg unmöglich. Wie auch auf Fotos des ausgebrannten Gebäudes zu sehen ist, ist die Mineralwolldämmung weiterhin nahezu unverändert vorhanden“, so DIvB-Geschäftsführer Haas. Das zeige außerdem, dass die Mineralwolldämmung nicht zur Erhöhung der Brandlast beigetragen habe. Mit einer nicht brennbaren Fassadenverkleidung und einer nicht brennbaren Dämmung bekämen Besitzer und Bauherren von Hochhäusern das Beste aus beiden Welten.

Bei der Sanierung auf Nachhaltigkeit und Brandschutz achten

Angesichts des Klimawandels gehen Experten von einer Zunahme von Starkwindereignissen aus. Zudem fordert die unter dem englischen Kürzel EPBD (Energy Performance of Buildings Directive) bekannte EU-Richtlinie einen dekarbonisierten Gebäudebestand bis 2050 und die Mobilisierung von Investitionen. Zwar steht der Bausektor derzeit vor großen Herausforderungen, dennoch muss die Zahl der Gebäudesanierungen aus Klimaschutzgründen dringend wieder deutlich erhöht werden, ohne dabei gerade bei höheren und größeren Gebäuden den Brandschutz zu vernachlässigen. „Vor dem Hintergrund dringend benötigten Wohnraums sollten insbesondere bei Umbauten im Bestand auf die Zulässigkeit der vorgesehenen Baustoffe geachtet und möglichst alle dafür eingesetzten Materialien sowohl bezüglich ihrer Nachhaltigkeit als auch unter dem Aspekt des Brandschutzes betrachtet werden“, so der DIvB-Geschäftsführer.

Deutsche Institut für vorbeugenden Brandschutz, Anlagentechnischer Brandschutz, Baulicher Brandschutz