Die Fachzeitschrift FeuerTrutz hat sich in seiner Ausgabe 02.2022 mit dem Mythos befasst, dass Brandschutzdienststellen über die Belange des vorbeugenden Brandschutzes entscheiden. Als einer der Co-Autoren weist das DIvB-Mitglied Dipl.-Ing. Ralf Abraham, Architekt und Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS) nach, dass die Behörde über die Genehmigungsfähigkeit hinaus de facto eigene Schutzziele bestimmt – ohne entsprechende Zuständigkeit.
Abbildung: Athanasiuskirche, Haus der Regionen – Umbau zu Wohnzwecken (Quelle: Abraham/FeuerTrutz.de)