Das Bundeskabinett hat am 18. September 2020 den Entwurf zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure, kurz HOAI, beschlossen und damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) umgesetzt. Die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen können künftig frei vereinbart werden, die Maßstäbe der HOAI als unverbindliche Orientierungswerte zur Honorarermittlung herangezogen werden.

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