Die neue Musterbauordnung (MBO) ist auf der Website der Bauministerkonferenz verfügbar. Die aktuelle Änderung der Musterbauordnung betrifft folgende Paragraphen: § 26 „Allgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen“, § 28 „Außenwände“, § 61 „Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen“ und § 72a „Typengenehmigungen“.

Eine PDF-Datei steht zum Download bereit unter: Musterbauordnung (MBO) 2002, geändert September 2019 (77 Seiten)

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